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Unterlagen gespeichert sind. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG von der Auslegung des Plans. 2. Jeder, dessen Belange durch [...] der Verwaltungsbehörde. Vor Beginn der Planauslegung eingehende Einwendungen sind unwirksam. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach [...] tlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 73 Abs. 4 Sätze 5 und 6 BayVwVfG)[mehr]