Breitbandausbau: Trautskirchen

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Dagenbacher Weiher
Dagenbacher Weiher
Breitbandausbau

Gigabit-Ausbau

Breitband Förderverfahren (BayGibitR)

Der Markt Neuhof a.d.Zenn und die Gemeinde Trautskirchen beteiligen sich im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf der Homepage des Marktes Neuhof a.d.Zenn informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen dort die notwendigen Dokumente. 

Bitraten-Analyse

Den aktuellen bzw. zukünftigen Ausbaustand im Gemeindegebiet, explizit auch für Ihr Anwesen, können Sie hier einsehen (Bitraten-Analyse).

Breitbandausbau - 1. Verfahren

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern: Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Näheres hierzu kann der  Breitbandrichtlinie -BbR- entnommen werden. Die Gemeinde Trautskirchen beabsichtigt, sich in diesem Förderverfahren zu beteiligen. Nachstehend informieren wir über den derzeitigen Stand im Förderverfahren:

Modul 1: Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet: Ergebnis der Bestandausnahme vor der Markterkundung (24.10.2014)

Modul 2: Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung: Die Gemeinde Trautskirchen veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. Das entsprechende Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung: Ergebnis der Markterkundung (PDF-Datei)

Modul 3: Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung: des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR. Die Gemeinde Trautskirchen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter  www.schnellesinternet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung. Trautskirchen, den 19.03.2015

Modul 4: Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren: Auswahlentscheidung Breitbandausbau Fristverlängerung: Die Frist zur Abgabe eines Angebotes wurde verlängert bis zum 20.07.2015

Modul 5: Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren (02.10.2015): Bekanntmachung der Gemeinde Trautskirchen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR). Für den geplanten Breitbandausbau in Trautskirchen haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht beteiligt. Von diesen 3 Unternehmen wurden form- und fristgerecht Angebote abgegeben. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.09.2015 beabsichtigt die Gemeinde Trautskirchen einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen. Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung ist die Zustimmung der Genehmigungsbehörde (Regierung von Mittelfranken).

Modul 6: Übergabe des Zuwendungsbescheids (29.02.2016): Die Gemeinde Trautskirchen hat den Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen erhalten. Dieser wurde in einem feierlichen Rahmen am 29.02.2016 von Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht.

Modul 7: Stellungnahme zum Kooperationsvertrag: Stellungnahme der Gemeinde Trautskirchen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). Die Gemeinde Trautskirchen bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags zwischen der Gemeinde Trautskirchen und der Telekom Deutschland GmbH bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Stellungnahme (PDF-Datei)

Breitbandausbau - 2. Verfahren

Förderprogramm für den Breitbandausbau - 2. Verfahren: Die Gemeinde Trautskirchen beabsichtigt, sich in einem 2. Förderverfahren zu beteiligen. Nachstehend informieren wir über den derzeitigen Stand im Förderverfahren.

Modul 1: Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau: Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Gemeinde Trautskirchen hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und vorläufige Erschließungsgebiete festgelegt, in denen Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Modul 2: Markterkundung für einen Breitbandausbau:
Die Gemeinde Trautskirchen führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch. Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

Download Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF-Datei)

Modul 3: Ergebnis der Markterkundung: Die Gemeinde Trautskirchen hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis dieser 2. Markterkundung ist dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen. 

Download Ergebnis der Markterkundung (PDF-Datei)

Modul 4: Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers: für den Aus- bzw. Aufbau eine NGA-Netzes. Die Gemeinde Trautskirchen führt ein 2. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Stadt definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in in Bayern (BbR) durch. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden zum Download bereitgestellt:

Modul 5: Ergebnis des Auswahlverfahrens: Bekanntmachung der Auswahlentscheidung. Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Trautskirchen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR). Im Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Gemeinderat eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen. Die Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung zur Auswahlentscheidung (PDF-Datei)

Modul 6: Übergabe des Zuwendungsbescheids: Am 1. Dezember 2017 wurde der Gemeinde Trautskirchen von Herrn Füracker, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Landesentwicklung und Heimat, der Förderbescheid für den weiteren Breitbandausbau in der Gemeinde Trautskirchen übergeben.

Modul 7: Stellungnahme zum Kooperationsvertrag: Stellungnahme der Gemeinde Trautskirchen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). Die Gemeinde Trautskirchen bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags zwischen der Gemeinde Trautskirchen und der Telekom Deutschland GmbH bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Stellungnahme (PDF-Datei)